🚗 TEMPO-CHAOS AUF DER A2 BEI WIENER NEUDORF ENDLICH AUF DEM PRÜFSTAND!
Wir waren von Anfang an gegen diese rein ideologische Verordnung und können Udo Landbauer deshalb nur zustimmen.
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verordnung und hat deshalb beim Verfassungsgerichtshof deren Aufhebung beantragt. Damit muss sich nun das Höchstgericht mit der Frage beschäftigen, ob diese Geschwindigkeitsbeschränkungen überhaupt gesetzeskonform verordnet wurden.
Was uns besonders stört, ist das völlig unnötige Geschwindigkeitschaos zwischen Vösendorf und Wiener Neudorf. Wer von Wien Richtung Süden fährt, erlebt auf einer vierspurigen Autobahn ein ständiges Auf und Ab: 80 – 100 – 80 – 130 km/h!
Was soll daran sinnvoll oder umweltfreundlich sein? Ständiges Abbremsen und anschließendes Beschleunigen erhöht den Spritverbrauch und kann zusätzliche Abgase und mehr Lärm verursachen. Eine einheitliche, vernünftige Autobahn-Geschwindigkeitsregelung wäre aus unserer Sicht wesentlich sinnvoller!
Die politische Verantwortung für diesen Tempolimit-Flickenteppich liegt bei der damaligen grünen Verkehrsministerin Leonore Gewessler und Bürgermeister Herbert Janschka, der sich jahrelang dafür eingesetzt hat.
Und vergessen wir nicht: Bereits zuvor wurde unter maßgeblicher Mitwirkung von Bürgermeister Janschka eine rund 17 Millionen Euro teure, 13 Meter hohe Lärmschutzwand errichtet; unter kräftiger Mitzahlung unserer Gemeinde. So weit, so gut. Trotzdem berichteten uns Anrainer, dass es seit deren Errichtung in vielen Teilen Wiener Neudorfs sogar lauter geworden ist als zuvor!
Deshalb wollten wir das objektiv lärmtechnisch überprüft haben, um dann echte ergänzende Lösungen zu finden. Aber die ÖVP-nahe Bürgermeisterliste erachtete das nicht für notwendig.
Wir sind selbstverständlich für wirksamen Lärmschutz für unsere Bevölkerung. Aber dann müssen die Maßnahmen auch tatsächlich etwas bringen!
Umso wichtiger ist es, dass die Rechtmäßigkeit dieser Geschwindigkeitsbeschränkungen nun vom Verfassungsgerichtshof geprüft wird.




Kommentare